Widerrufsbelehrung ab 11. Juni 2010 – FAQ und Muster

Am 11. Juni 2010 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die u.a. einige wichtige Änderungen zum Widerrufsrecht enthält. Der Gesetzgeber hat hierfür keine Übergangsfrist vorgesehen hat, was bedeutet, das für Onlineshop-Betreiber eine Nachtschicht, da die Widerrufsbelehrung zum Datumwechsel umgestellt werden muss.

Wichtig: Vorher wäre die neue Formulierung abmahnfähig, danach ist es die alte. Shopbetreiber sollten Ihren Shop für ein paar Minuten offline nehmen, um dann nach Mitternacht mit der neuen Widerrufsbelehrung wieder online gehen zu können. Was im Zusammenhang mit der neuen Widerrufsbelehrung zu beachten ist, möchten Wir Ihnen anhand der nachfolgenden FAQ, die von unserem Kooperationspartner Händlerbund erarbeitet wurden, näher bringen.

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Das neue Muster muss ab dem 11.06.2010 (0.00 Uhr!) eingesetzt werden.
Nein! Davor darf das neue Muster keinesfalls eingesetzt werden.
Nein! Der Gesetzgeber sieht keine Übergangsfrist vor. Insbesondere müssen auch eBay-Anbieter dafür Sorge tragen, dass alle Angebote ab dem 11.06.2010, 0.00 Uhr entsprechend angepasst sind.
Ja, unter der Voraussetzung dass die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss etwa durch die Übermittlung per Email, Computerfax oder Telefax mitgeteilt wir d. Es empfiehlt sich, zur Wahrung der Unverzüglichkeit, die Widerrufsbelehrung generell in die Erstkontakt-Email, die unmittelbar nach Abschluss der Bestellung versandt wird, aufzunehmen.
Nein! Der Gesetzgeber sieht insoweit keine Differenzierung für das Muster vor. Der Händler muss dem Verbraucher daher die gleiche Widerrufsbelehrung per Email, Computerfax oder Telefax übermitteln, die er im Internet darstellt.
Durch die Verwendung des neuen Musters könnten Sie evtl. einer in der Vergangenheit abgegebenen Unterlassungserklärung zuwider handeln und dadurch ggf. eine Vertragsstrafe provozieren. Dies hängt entscheidend davon ab, was genau Gegenstand der Unterlassungserklärung ist und wie diese im Einzelfall formuliert wurde. Hierzu sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen!

Wie lange das neue Muster tatsächlich Bestand haben wird bleibt abzuwarten. Es zeichnet sich aber schon jetzt ab, dass das neue Muster wegen einer Entscheidung des EuGH vom 03.09.2009 im Hinblick auf die Wertersatzproblematik bald schon wieder geändert werden muss. Diese Entscheidung wurde vom Gesetzgeber beim Entwurf des neuen Musters noch nicht berücksichtigt. Wann mit einer entsprechenden Gesetzesänderung zu dieser Problematik zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht abgesehen werden.

Auf der Webseite vom Händlerbund können Sie In 5 Klicks Ihre rechtssicheren Widerrufsbelehrung erstellen.

Wer auf die Haftungsübernahme nicht verzichten möchte, kann die Dienstleistungen des Händlerbundes für eine Jahrespauschale kostengünstig erwerben.

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[box type=“info“ style=“rounded“ border=“full“]Diese Informationen stellen keine Rechtberatung dar und sind lediglich als allgemeine, unverbindliche Informationen zu verstehen. Die Korrektheit/Aktualität der hier gemachten Angaben kann nicht garantiert werden.[/box]
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1 Kommentar

  1. Am 11. Juni 2010 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die u.a. einige wichtige Änderungen zum Widerrufsrecht enthält.
    Was im Zusammenhang mit der neuen Widerrufsbelehrung zu beachten ist erfahren Sie hier…