Hilfe zu allgemeinen Geschäftsbedingungen

Grundlegendes zu AGB

Bei AGBs handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Dabei ist es nicht unbedingt relevant, ob die Bestimmung einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgeführt werden. Außerdem ist für die Qualifizierung als Allgemeine Geschäftsbedingungen „in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat“ ohne Bedeutung (siehe: § 305 Abs. 1 BGB).

Einschränkung

Allerdings gibt es auch einige Einschränkungen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss zum Beispiel explizit hingewiesen werden. Zusätzlich dürfen in AGBs grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen formuliert werden. Geregelt ist die Verwendung von allgemeinen AGBs vorwiegend im 2. Abschnitt des 2. Buchs des BGB; §§ 305 – 310. Einen Überblick über die Einschränkungen geben die Artikel § 305 c BGB; § 307; § 308 und § 309 des BGB.

Äußere Form der AGBs

Für die Gültigkeit von AGBs, müssen diese keinesfalls öffentlich oder in einer speziellen Form zugänglich sein. Die AGBs könnten somit sogar handschriftlich auf einer Serviette verfasst sein und wären trotzdem gültig.

Auszug: „…welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat.“(§ 305, Abs. 1 BGB)

Inhalt der AGBs

Durch die AGBs lassen sich dabei unter anderem folgende Bereiche rechtlich regeln:

  • Zahlungsbedingungen
  • Mängelhaftung
  • Lieferbedingungen
  • Nutzungsrechte (Urheberrecht)
  • Gewährleistungen
  • Gerichtsstand

Inhaltskontrolle

Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen nach den Paragraphen §§ 307–309 BGB einer sogenannten Inhaltskontrolle. In den Paragraphen §§ 308, 309 BGB wird ein Überblick von möglichen einzelnen Klauseln aufgezählt, die nach entsprechender vorzunehmender Wertung als unwirksam gelten. Hierzu zählen u. a. bestimmte Haftungsregelungen und Gewährleistungsregelungen.

Unwirksamkeit

Wenn nach Abgleich mit der Auflistung der Klauseln in § 308 und § 309 BGB keine Unwirksamkeit eintritt, muss zusätzlich noch § 305 c BGB und § 307 BGB beachten werden. Als sog. Generalnorm sieht der Paragraph § 307 BGB vor, dass bestimmte Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders der AGBs unangemessen benachteiligen.

Eine solche Benachteiligung kann laut BGB bereits daraus resultieren, dass eine Regelung nicht klar und verständlich definiert ist. Hier liegt dann ein Verstoß gegen das Transparenzprinzip vor. Zusätzlich ist eine unangemessene Benachteiligung auch dann der Fall, wenn eine Regelung der AGBs mit den grundlegenden Gesetzen nicht zu vereinbaren ist. Außerdem ist dies der Fall, wenn die AGBs wesentliche Rechte oder Pflichten so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Der Paragraph § 305 c BGB schützt dabei vor mehrdeutigen Klauseln.

Gültigkeit der AGB

Allerdings müssen die Geltung von AGB durch die Vertragspartner vereinbart werden. Es genügt dabei nicht, die gewünschten AGB beispielsweise in der Firma aufzulegen oder auszuhängen. Zusätzlich bedeutet das bloße Übermitteln zusammen mit dem Auftragsangebot noch lange nicht, dass die Gegenpartei die AGB kennt und akzeptiert.

Expliziter Hinweis

Das häufig vorkommende Abdrucken von den AGBs auf den Rückseiten von Rechnungen oder Lieferscheinen bleibt in der Regel auch ohne Wirkung. Prinzipiell sollte immer besonders deutlich auf die Geltung der AGBs hingewiesen werden, vor allem um ausschließen zu können, dass der Vertragspartner später die Geltung der AGB bestreitet.

weiterführende Links:

Über allgemeine Geschäftsbedingungen bei Wikipedia

Über allgemeine Geschäftsbedingungen bei Juraforum.de

Über allgemeine Geschäftsbedingungen bei Kleingewerbe.info

Auszüge aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bei bundesrecht.juris.de

[box type=“info“ style=“rounded“ border=“full“]Diese Informationen stellen keine Rechtberatung dar und sind lediglich als allgemeine, unverbindliche Informationen zu verstehen. Die Korrektheit/Aktualität der hier gemachten Angaben kann nicht garantiert werden.[/box]
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